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Landesmedienanstalt – „Zensurbehörde“ für mediale Inhalte?

Das Internet-Magazin Multipolar nimmt in seinem Bericht vom 2. Juli 2026 die Landesanstalt für Medien NRW ins Visier und bezeichnet sie als „Zensurbehörde“. Was war geschehen?

Laut Multipolar forderte die Landesanstalt für Medien NRW den Video-Podcaster Benjamin Berndt auf, nachträglich weitreichende Korrektur- und Prüfarbeiten an seinen Interviews vorzunehmen, speziell auch an einem Interview mit AfD-Politiker Björn Höcke.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Podcaster juristisch vertritt, schreibt in einem Antwortschreiben an die Anstalt: „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungswegen nicht zusteht.“ Die Anstalt sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“.

Steinhöfel weiter: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“

Markus Kompa, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ergänzte hierzu im Online-Magazin NachDenkSeiten, Landesmediendirektoren dürften YouTuber gängeln wie die Spanische Inquisition, das heißt, sie sprechen Unterlassungsverfügungen aus und berechnen eigenartige Verwaltungsgebühren. Zwar seien die Landesmedienanstalten formell „staatsfern“ organisiert, faktisch säßen sie jedoch „auf dem Schoß der jeweiligen Landesregierung und agieren staatskonform“.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz, der selbst Verfahren gegen Landesmedienanstalten führt, sagte in einem Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch, das Schreiben an Berndt sei ein „fundamentaler Fehler“ der Behörde und ihres Leiters Tobias Schmid. Dieser sollte die Forderung besser „zurückziehen“. Soweit der Bericht von Multipolar.

Im Klartext: Rechtsexperten zeigen der Landesanstalt für Medien NRW die Rote Karte für deren Zensurambitionen.

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