0:00
/
0:00

Medizinische Zwangsmaßnahmen bald erlaubt?

Merz drückt WHO-Vorschriften gehorsam durch

Die Bundesregierung legte dem Bundestag und Bundesrat ein Gesetz mit Frist zum 26. September 2025 vor. Dabei geht es um die Annahme der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO. Diese sehen u.a. vor, dass eine medizinische Behandlung gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden darf.

Damit tritt die Bundesregierung einmal mehr das Grundgesetz mit Füßen. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Und dieses Grundrecht soll nun aufgrund eines willkürlich ausgerufenen Gesundheitsnotstandes ausgehebelt werden – durch die maßgeblich von Pharmalobbyisten finanzierte WHO?!

Nicht zuletzt deshalb haben Großbritannien, Italien und Österreich eine Unterzeichnung des WHO-Pandemievertrags abgelehnt. Die Veröffentlichung der RKI-Protokolle brachte zudem unwiderruflich ans Licht, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt (!) eine wissenschaftliche Grundlage hatten. Warum haben es Merz & Co. trotzdem so eilig, gesetzliche Grundlagen für einen weiteren Machtmissbrauch zu schaffen? Haben sie vielleicht schon Informationen über die nächste geplante Pandemie?

Ausschnitt aus:
Internationaler Weckruf: WHO plant heimtückischen Coup in 194 Ländern!
[www.kla.tv/28573]

„Die von der WHO an die Vertragsstaaten gerichteten Empfehlungen im Umgang mit Personen können folgende Ratschläge enthalten: u.a.
- Überprüfung des Nachweises einer Impfung oder einer anderen Prophylaxe;
- Impfung oder sonstige Prophylaxe vorschreiben;
- verdächtige Personen unter Beobachtung der öffentlichen Gesundheit stellen;
- Durchführung von Quarantäne- oder anderen Gesundheitsmaßnahmen für verdächtige Personen;
- erforderlichenfalls Isolierung und Behandlung der betroffenen Personen;
- die Rückverfolgung von Kontaktpersonen verdächtiger oder betroffener Personen durchzuführen;“ (IGV, Art. 18.1)
Fakt 3: Diese „Empfehlungen“ der WHO, die nach Artikel 13A – 1 und Art. 42 der IGV eingefordert werden können, können die medizinische und persönliche Freiheit der Menschen völlig aushebeln und bahnen einer lückenlosen Kontaktüberwachung den Weg!
Bewertung: Im Falle einer Pandemie sehen beide WHO-Abkommen keine klare Abgrenzung der Befugnisse von Generaldirektor Tedros vor! Niemals darf ein Mann derartige Machtbefugnisse über Leib und Leben von Milliarden von Menschen in den 194 Mitgliedsstaaten der WHO bekommen!“

Mehr zum Thema:

Internationaler Weckruf: WHO plant heimtückischen Coup in 194 Ländern! ⤵️️

🔗 www.kla.tv/28573
🔗 t.me/KlagemauerTV/3662

21. AZK - Dr. Beate Pfeil: Die WHO, der Pandemievertrag und die IGV: Droht uns das totalitäre Gesundheitsregime? ⤵️️

🔗 www.kla.tv/38463
🔗 t.me/KlagemauerTV/5217

Quelle

Vielen Dank fürs Lesen! Abonnieren Sie den Infotakt kostenlos, um über neue Beiträge informiert zu werden: