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Kanonenfutter für die EU? Nein, danke!

Grundgesetz erlaubt Verweigerung von Kriegsdienst mit der Waffe

Am 1. Januar 2026 trat das neue Wehrdienstgesetz in Kraft. Männer sollen verpflichtend und Frauen freiwillig einen Fragebogen zur Wehrerfassung ausfüllen. Erste Schreiben gehen bereits in den kommenden Wochen raus. Ab 2027 müssen Männer zur Musterung. Das Gesetz ist Teil der von Politik und Medien im Schulterschluss geforderten Aufrüstung für die Sicherheit Deutschlands und der EU.

Noch vor Weihnachten veröffentlichte Reuters einen anonym belegten Bericht. Dieser verbreitet die Vorstellung, Russland sei darauf aus, die Sowjetunion wiederherzustellen. Dem widersprach Tulsi Gabbard, Leiterin der US Nachrichtendienste, allerdings vehement.

Gabbard wörtlich: „Nein, das ist eine Lüge und Propaganda, die Reuters willentlich im Auftrag von Kriegstreibern verbreitet, die Präsident Trumps unermüdliche Bemühungen untergraben wollen, diesen blutigen Krieg zu beenden, der auf beiden Seiten mehr als eine Million Opfer gefordert hat.“ „Die Wahrheit ist …, dass die US-Geheimdienste davon ausgehen, dass Russland einen größeren Krieg mit der NATO vermeiden will. Zudem schätzen sie ein, dass Russlands Gefechtsleistung, wie die letzten Jahre gezeigt haben, darauf hindeutet, dass es derzeit nicht über die Fähigkeit verfügt, ganz Ukraine zu erobern und zu besetzen – geschweige denn Europa.“

Stimmen wie diese sucht man vergeblich in den öffentlich-rechtlichen Medien. Auch deshalb braucht es ein deutliches „Nein” des Volkes zu deren Kriegstreiberei – zum Beispiel durch eine Kriegsdienstverweigerung. Wer sich daran beteiligen will, erhält eine Hilfestellung über die Seite „kriegsdienstblocker.de“ des politischen Aktivisten Markus Bönig. Denn laut Grundgesetz darf niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden – auch wenn die Systemmedien das gerne verschweigen.

[Kriegsdienstverweigerung: „Demokratien“ missachten Menschenrecht (zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai) | www.kla.tv/37647]

„Seit 1982 wird der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai begangen. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht! Im Jahr 1987 wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung durch die UNO-Vollversammlung als internationales Menschenrecht anerkannt. Im Jahr 2004 forderte die UN-Menschenrechtskommission die UN-Mitgliedsstaaten auf, das Kriegsdienstverweigerungsrecht in ihrer nationalen Gesetzgebung zu regeln und einzuhalten. So sei in demokratischen Rechtsstaaten – laut Wikipedia – Kriegsdienstverweigerung ein gesetzlich geschütztes Bürgerrecht. Dieses ist jedoch meist an bestimmte Verfahren und Auflagen gebunden, deren Missachtung strafrechtliche Folgen hat. In Diktaturen und bei staatlich verhängtem Ausnahmezustand (wie zum Beispiel Kriegsrecht) sei Kriegsdienstverweigerung oft illegal und wird als Straftat behandelt. Wie aber nun wird dieses Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung von den verschiedensten Ländern gehandhabt? Wer erweist sich als „demokratischer Rechtsstaat“ und wer als „Diktatur“? Im Folgenden sollen einige Länder unter die Lupe genommen werden.“

Mehr zum Thema:

Kriegsdienstverweigerung: „Demokratien“ missachten Menschenrecht (zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai)

🔗 www.kla.tv/37647
🔗 t.me/KlagemauerTV/5133

Quellen: KriegsdienstBLOCKER.de | Quelle 2 | Quelle 3 | Quelle 4

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