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17.000 Programmbeschwerden bei ARD und ZDF

Der legitime Ausweg aus den Zwangsgebühren

Mehrere Klagen gegen die Zahlung der als nicht verfassungsgemäß empfundenen Medien-Zwangsgebühren wurden bereits abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das Recht gegeben sei, Rundfunkgebühren zu erheben, weil dem Zuschauer ein konkret-individueller Vorteil entstehe. Dieser konkret-individuelle Vorteil bestünde vor allem darin, dass sich dem Zuschauer eine authentische, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhende, vielfältige Berichterstattung biete.

Und genau an dieser Urteilsbegründung setzt die Initiative „Beitragsstopper“ an. Sie ruft die Bevölkerung zu Programmbeschwerden auf, die die oben genannte Urteilsbegründung widerlegen. Der Aufruf zeigt Wirkung: Medienberichten zufolge ist die Zahl der Programmbeschwerden bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auffällig gestiegen. Das ZDF verzeichnete im vergangenen Jahr innerhalb weniger Monate 17.000 Beschwerden – mehr als zehnmal so viele wie im Jahr zuvor.

Auch Sie ärgern sich über einen schlecht recherchierten und einseitig verfassten Fernsehbericht? Dann reichen Sie doch Ihre Programmbeschwerde ein: www.rundfunkalarm.de

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Darüber hinaus empfehlen wir folgende Kla.TV-Sendungen:

Rundfunkalarm - Rote Karte für manipulative Berichterstattung! ⤵️

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Quelle

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