Nachdem am gestrigen Dienstag zunächst das US-Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit für die Freigabe von Akten zum Fall Epstein gestimmt hatte, stimmte anschließend auch der US-Senat zu.
Trump und die Republikaner hatten sich monatelang dagegen gewehrt, die Dokumente zu dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein offenzulegen, der 2019 nach offiziellen Angaben in der Haft Selbstmord begangen haben soll. Nun ist US-Präsident Donald Trump am Zug. Unterzeichnet Trump das Dekret, können die Unterlagen der US-Justiz veröffentlicht werden.
US-Justizministerin Pam Bondi hätte dann 30 Tage Zeit, „alle nicht als geheim eingestuften Aufzeichnungen, Dokumente, Mitteilungen und Ermittlungsmaterialien“ im Fall Epstein zu veröffentlichen. Doch ist es dem Justizministerium erlaubt, Unterlagen zurückzuhalten, die eine laufende Ermittlung gefährden könnten.
Es gibt z.B. Ausnahmen für Material, das „eine aktive Bundesuntersuchung oder laufende Strafverfolgung gefährden würde“.
Daher verweisen namhafte Aufklärer, wie z.B. der deutsche Arzt Dr. Heiko Schöning oder der Rechtsanwalt Markus Haintz in aktuellen Posts darauf, dass nur „weitere Akten“ veröffentlicht werden müssen.
Man darf also gespannt sein, was noch getan wird, um doch nicht alles zu veröffentlichen. „More files“ – also „weitere Akten“ – heißt schließlich nicht ausnahmslos „alle Akten“. Spätestens durch Whitney Webbs Investigation [https://eticamedia.eu/produkt/blackmail-erpressung-2/] sollte klar sein, dass noch immer sehr viele mächtige Menschen tief im Sumpf verstrickt sind, die an einer umfassenden Aufklärung ganz sicher kein Interesse haben.
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