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Verfassungsbeschwerde gegen die Annahme der neuen IGV

In der vergangenen Woche wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Anerkennung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein von der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM sowie ein Arzt reichen die Klage ein. Auch international sind die IGV unter Druck: mehrere Länder, darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn und Italien haben die Änderungen der Gesundheitsvorschriften abgelehnt. Begründung: Ihre Souveränität sei mit einer Annahme der neuen Gesundheitsvorschriften eindeutig bedroht.

Deutschland beabsichtigt trotz dieser Tatsache die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften anzuerkennen. Am 16. Juli 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium das vorgesehene Zustimmungsgesetz veröffentlicht. Im Artikel 2 dieses Gesetzes steht, dass die elementaren Menschenrechte durch die Annahme der neuen IGV nicht mehr garantiert werden. Das bedeutet, das Bundesgesundheitsministerium tut es im vollen Wissen! Um dieser Unverfrorenheit den Riegel vorzuschieben, sollten laut Frau Grimmenstein möglichst viele Menschen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Eine Anleitung finden Sie auf ihrer Webseite HIER (einblenden: )

Beate Bahner schätzt die IGV der WHO und den WHO-Pandemievertrag wie folgt ein www.kla.tv/37844:

Aber wir müssen uns mal bitte den Begriff Pandemievertrag auf der Zunge zergehen lassen, bitte, Pandemievertrag! Man schließt Verträge über Pandemien. […] Es geht nicht um Gesundheit. Es geht nicht um den Schutz unseres Lebens vor bösen bösen Killern. […] Googeln Sie bitte: „Zehn größte Gesundheitsgefahren“, werden Sie den Impfkritiker finden […]

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Quelle

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